Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
93/10/0195
Entscheidungsdatum
22.12.1993
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 22.12.1993 93/10/0194
Rechtssatz
Die Behörde hat den Parteien (nur) die zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen nötigen Anleitungen zu geben. Der Umstand, daß die Stellungnahme, zu der eine Partei aufgefordert wird, bei der auffordernden Behörde und nicht bei einer anderen Behörde einzubringen ist, liegt für jedermann klar auf der Hand. Eine diesbezügliche Belehrung stellt daher keine zur Vornahme einer Verfahrenshandlung nötige Anleitung dar.
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100195.X02
Dokumentnummer
JWR_1993100195_19931222X02