Ein auf § 3 Abs 3 Slbg NatSchG 1993 gegründeter Bewilligungsbescheid entspricht dann den durch § 37 und § 60 AVG normierten Anforderungen an einen in einem mängelfreien Verfahren ergangenen Bescheid, wenn auf Grund konkreter, nachprüfbarer Sachverhaltsfeststellungen, die eine Bewertung der Interessen des Naturschutzes einerseits und der besonders wichtigen öffentlichen Interessen, denen die beantragte Maßnahme unmittelbar dient, andererseits ermöglichen, ein Überwiegen der letzteren angenommen werden kann.Ein auf Paragraph 3, Absatz 3, Slbg NatSchG 1993 gegründeter Bewilligungsbescheid entspricht dann den durch Paragraph 37 und Paragraph 60, AVG normierten Anforderungen an einen in einem mängelfreien Verfahren ergangenen Bescheid, wenn auf Grund konkreter, nachprüfbarer Sachverhaltsfeststellungen, die eine Bewertung der Interessen des Naturschutzes einerseits und der besonders wichtigen öffentlichen Interessen, denen die beantragte Maßnahme unmittelbar dient, andererseits ermöglichen, ein Überwiegen der letzteren angenommen werden kann.