Wäre (von der Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung) - neben dem "Arbeitsplatz" des Betriebsinhabers - nur ein Arbeitsplatz eines ausländischen Arbeitnehmers betroffen, so kann von einer Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG nicht gesprochen werden.Wäre (von der Nichterteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung) - neben dem "Arbeitsplatz" des Betriebsinhabers - nur ein Arbeitsplatz eines ausländischen Arbeitnehmers betroffen, so kann von einer Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer iSd Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 2, Litera a, AuslBG nicht gesprochen werden.