Nur die Erfüllung der unter den Umständen möglichen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten durch den zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer vermag eine Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG auszuschließen, nicht aber seine Schuldlosigkeit am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw sein Vertrauen auf die Finanzierungszusage der Hausbank (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0217; E 19.2.1991, 90/08/0016; E 28.4.1992, 92/08/0055; E 29.1.1993, 92/17/0042).Nur die Erfüllung der unter den Umständen möglichen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten durch den zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer vermag eine Haftung nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG auszuschließen, nicht aber seine Schuldlosigkeit am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw sein Vertrauen auf die Finanzierungszusage der Hausbank (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0217; E 19.2.1991, 90/08/0016; E 28.4.1992, 92/08/0055; E 29.1.1993, 92/17/0042).