Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

87/04/0130

Entscheidungsdatum

28.02.1989

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Das Nichtvorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes nach Paragraph 13, GewO ist zwar eine Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung für ein konzessioniertes Gewerbe. Darüber hinaus hat die Behörde jedoch noch zu beurteilen, ob der Bewerber die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang ist es der Behörde - trotz Tilgung einer strafgerichtlichen Verurteilung - nicht verwehrt, das Verhalten des Konzessionswerbers, dessentwegen er bestraft worden ist, in die von ihr bei der Prüfung der Frage der Zuverlässigkeit anzustellenden Erwägungen einzubeziehen (Hinweis auf E vom 18.2.1960, 1081/58)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040130.X05

Im RIS seit

20.02.2006

Dokumentnummer

JWR_1987040130_19890228X05

Rechtssatz für 93/04/0158

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/04/0158

Entscheidungsdatum

23.11.1993

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/04/0130 E 28. Februar 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Das Nichtvorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes nach Paragraph 13, GewO ist zwar eine Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung für ein konzessioniertes Gewerbe. Darüber hinaus hat die Behörde jedoch noch zu beurteilen, ob der Bewerber die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. In diesem Zusammenhang ist es der Behörde - trotz Tilgung einer strafgerichtlichen Verurteilung - nicht verwehrt, das Verhalten des Konzessionswerbers, dessentwegen er bestraft worden ist, in die von ihr bei der Prüfung der Frage der Zuverlässigkeit anzustellenden Erwägungen einzubeziehen (Hinweis auf E vom 18.2.1960, 1081/58)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040158.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011

Dokumentnummer

JWR_1993040158_19931123X04