Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/18/0168

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/18/0168

Entscheidungsdatum

04.02.1993

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §3 Abs1;
VStG §19;

Rechtssatz

Wurde der gem Paragraph 3, Absatz eins, ARG beschuldigte handelsrechtliche Geschäftsführer einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH vor Abschluß des Verwaltungsstrafverfahrens "pensioniert", so ist für das Strafzumessungskriterium der Spezialprävention kein Platz, weil der Gedanke, der Beschuldigte müsse durch Festsetzung eines entsprechenden Strafausmaßes von weiteren gleichartigen Gesetzesverstößen abgehalten werden, ins Leere geht.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180168.X05

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2017

Dokumentnummer

JWR_1992180168_19930204X05