Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/17/0186

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/17/0186

Entscheidungsdatum

06.08.1996

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §20;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;

Rechtssatz

Zwar muß sich der Geschäftsführer einer GmbH bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis: E 22.2.1991, 89/17/0244), doch stellt das vollständige Fehlen von Feststellungen darüber, in welchen Zeiträumen der zur Haftung Herangezogene (allein oder mit anderen) zur Geschäftsführung berufen war (und in welchen nicht), und das Fehlen jeglicher Begründung der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten, die vor seiner Bestellung fällig geworden sind, im Hinblick auf Paragraph 18, Wr LAO (Ermessensentscheidung) einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170186.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011

Dokumentnummer

JWR_1992170186_19960806X04