Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/14/0182

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

15

Geschäftszahl

92/14/0182

Entscheidungsdatum

02.03.1993

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Besprechung in AnwBl 7/1993, S 524-525

Rechtssatz

Ausführungen zum Umfang der Offenlegungspflicht im Sinne des Paragraph 119, Absatz eins, BAO bzw zur Frage, inwieweit überhaupt von tauglichen Beweisanträgen gesprochen werden kann, wenn der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor der Abgabenbehörde über den Verlauf der Vernehmung des Rechtsvertreters des Abgabepflichtigen als Zeugen anhand der von ihm selbst in Schriftsätzen formulierten Beweisanträge wiederholt die Antwort des Zeugen zu entnehmen ist, daß es sich bei den betreffenden Fragen um Rechtsfragen handle, zu denen der Zeuge nicht vernommen werden könne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X15

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1992140182_19930302X15