Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/14/0125
Entscheidungsdatum
12.08.1994
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0126
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3
Stammrechtssatz
Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Abgabenforderungen bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992140125.X02
Im RIS seit
01.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012
Dokumentnummer
JWR_1992140125_19940812X02