Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/14/0139

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6551 F/1990

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

90/14/0139

Entscheidungsdatum

20.11.1990

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen nur Wirtschaftsgüter in Betracht, die ihrer Beschaffenheit nach denkbar auch Betriebsvermögen sein könnten. Gegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem Betrieb offensichtlich nicht bestehen kann, sind hievon als notwendiges Privatvermögen ausgeschlossen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 17 zu Paragraph 5, EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140139.X08

Im RIS seit

20.11.1990

Dokumentnummer

JWR_1990140139_19901120X08

Rechtssatz für 92/13/0273

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/13/0273

Entscheidungsdatum

28.05.1997

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0139 8

Stammrechtssatz

Als gewillkürtes Betriebsvermögen kommen nur Wirtschaftsgüter in Betracht, die ihrer Beschaffenheit nach denkbar auch Betriebsvermögen sein könnten. Gegenstände, bei denen ein Zusammenhang mit dem Betrieb offensichtlich nicht bestehen kann, sind hievon als notwendiges Privatvermögen ausgeschlossen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 17 zu Paragraph 5, EStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992130273.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992130273_19970528X04