Wenn die Gesellschafter einer Gesellschaft iSd § 23 Z 2 EStG 1972 für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Vergütungen bezogen haben, so hat die Abgabenbehörde nicht rechtswidrig gehandelt, wenn "sie der Vorgangsweise des Prüfers Berechtigung zugebilligt" und ein Mietverhältnis zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft und der Gesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt hat.Wenn die Gesellschafter einer Gesellschaft iSd Paragraph 23, Ziffer 2, EStG 1972 für die Überlassung von Wirtschaftsgütern Vergütungen bezogen haben, so hat die Abgabenbehörde nicht rechtswidrig gehandelt, wenn "sie der Vorgangsweise des Prüfers Berechtigung zugebilligt" und ein Mietverhältnis zwischen den Gesellschaftern der Gesellschaft und der Gesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt hat.