Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
92/12/0022
Entscheidungsdatum
16.12.1992
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
Rechtssatz
Die Verwendung von für die Bearbeitung (hier von Entschädigungsansprüchen nach dem DDR-Gesetz) eigens geschaffenen Formularen läßt noch nicht den Schluß zu, daß damit eine solche Gleichartigkeit der Tätigkeit vorliegt, die mangels konzeptiver Tätigkeit eine B-Wertigkeit der Tätigkeit ausschließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120022.X05
Dokumentnummer
JWR_1992120022_19921216X05