Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/12/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/12/0022

Entscheidungsdatum

16.12.1992

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Verwendung von für die Bearbeitung (hier von Entschädigungsansprüchen nach dem DDR-Gesetz) eigens geschaffenen Formularen läßt noch nicht den Schluß zu, daß damit eine solche Gleichartigkeit der Tätigkeit vorliegt, die mangels konzeptiver Tätigkeit eine B-Wertigkeit der Tätigkeit ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120022.X05

Im RIS seit

16.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992120022_19921216X05