Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1992

Geschäftszahl

92/12/0022

Rechtssatz

Die Verwendung von für die Bearbeitung (hier von Entschädigungsansprüchen nach dem DDR-Gesetz) eigens geschaffenen Formularen läßt noch nicht den Schluß zu, daß damit eine solche Gleichartigkeit der Tätigkeit vorliegt, die mangels konzeptiver Tätigkeit eine B-Wertigkeit der Tätigkeit ausschließt.