Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0477

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/10/0477

Entscheidungsdatum

18.04.1994

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs3;

Rechtssatz

Bei der vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz anzustellenden Prognose sind auch konkret absehbare, in naher Zukunft zu erwartende Umstände zu berücksichtigen (Hinweis E 1.6.1983, 83/08/0015). Nicht zu berücksichtigen ist ein insbesonders in seiner Dimension völlig ungewisses künftiges Ereignis (hier: eine allfällige Abnahme der Bevölkerung durch Schließung von Betrieben).

Schlagworte

Existenzgefährdung Prognose

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100477.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_1992100477_19940418X02