Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/10/0477
Entscheidungsdatum
18.04.1994
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Rechtssatz
Bei der vom Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz anzustellenden Prognose sind auch konkret absehbare, in naher Zukunft zu erwartende Umstände zu berücksichtigen (Hinweis E 1.6.1983, 83/08/0015). Nicht zu berücksichtigen ist ein insbesonders in seiner Dimension völlig ungewisses künftiges Ereignis (hier: eine allfällige Abnahme der Bevölkerung durch Schließung von Betrieben).
Schlagworte
Existenzgefährdung Prognose
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100477.X02
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_1992100477_19940418X02