Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
92/10/0459
Entscheidungsdatum
26.09.1994
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §10 Abs5;
Rechtssatz
Daß die bestehende Apotheke für Einwohner im Übergangsbereich zwischen Stadtrandgebiet und ländlichem Siedlungsgebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln infolge der Lage der Haltestellen (ungeachtet der größeren zurückzulegenden Fahrstrecke) leichter zu erreichen ist als die geplante Apotheke, ist für die Bedarfsfrage ohne Bedeutung, da der Beurteilung die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen zugrundezulegen ist (Hinweis E 29.11.1993, 92/10/0110; 20.12.1993, 92/10/0359).
Schlagworte
Existenzgefährdung Bedarfsbeurteilung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100459.X07
Dokumentnummer
JWR_1992100459_19940926X07