Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0190

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/10/0190

Entscheidungsdatum

21.12.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Der Tatvorwurf, vorgeschnittene und zum Teil marinierte Salate seien in insgesamt elf Nirostatassen durch eine ca 20cm hohe Durchreiche von den Kunden in Selbstbedienung abgepackt worden, läßt mit hinreichender Bestimmtheit jene Handlung erkennen, die der Besch nach Ansicht der belBeh hätte setzen müssen, nämlich die Waren nicht in Selbstbedienung, sondern durch Verkaufspersonal feilgehalten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100190_19921221X02