Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0164

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/10/0164

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Um eine überdehnte Interpretation handelte es sich, wollte man Produkte angesichts ihres deklarierten Zweckes (Vermeidung bzw Behebung ernährungsbedingter Mangelzustände) sowie ihrer für Arzneimittel typischen Einnahmeempfehlung ("täglich 3 Eßlöffel... in beliebige Speisen oder Getränke einrühren und verzehren bzw trinken" bzw "täglich 1-2 Eßlöffel Gelatinat in beliebige Speisen oder Getränke...rühren") sowie - bei Gelatinat kombiniert - des ebenfalls für Arzneimittel typischen Hinweises auf die Verträglichkeit des Produktes auch bei Langzeitanwendung dem Lebensmittelbegriff unterstellen (Hinweis E 20.9.1993, 92/10/0470, 0476).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100164.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992100164_19940530X04