Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0148

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/10/0148

Entscheidungsdatum

26.09.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Rechtssatz

Mit der durch den Begriff "liefern" der Arzneispezialitäten im Spruch hinreichend bezeichneten Übertragung der Verfügungsberichtigung an einen anderen, wurde die Verwaltungsübertretung in der Begehungsform des "Abgebens" iSd Paragraph 84, Ziffer 5, AMG verwirklicht; daß die belangte Behörde das hinreichend umschriebene, zutreffend dem Tatbild des Paragraph 84, Ziffer 5, AMG subsumierte Verhalten nicht dem "Abgehen", sondern dem (vorgelagerten) "Feilhalten" ("somit auf Lager zur Abgabe im Inland bereit gehalten") unterstellt, kann den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100148.X02

Im RIS seit

06.03.2002

Dokumentnummer

JWR_1992100148_19940926X02