Mit der durch den Begriff "liefern" der Arzneispezialitäten im Spruch hinreichend bezeichneten Übertragung der Verfügungsberichtigung an einen anderen, wurde die Verwaltungsübertretung in der Begehungsform des "Abgebens" iSd § 84 Z 5 AMG verwirklicht; daß die belangte Behörde das hinreichend umschriebene, zutreffend dem Tatbild des § 84 Z 5 AMG subsumierte Verhalten nicht dem "Abgehen", sondern dem (vorgelagerten) "Feilhalten" ("somit auf Lager zur Abgabe im Inland bereit gehalten") unterstellt, kann den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzen.Mit der durch den Begriff "liefern" der Arzneispezialitäten im Spruch hinreichend bezeichneten Übertragung der Verfügungsberichtigung an einen anderen, wurde die Verwaltungsübertretung in der Begehungsform des "Abgebens" iSd Paragraph 84, Ziffer 5, AMG verwirklicht; daß die belangte Behörde das hinreichend umschriebene, zutreffend dem Tatbild des Paragraph 84, Ziffer 5, AMG subsumierte Verhalten nicht dem "Abgehen", sondern dem (vorgelagerten) "Feilhalten" ("somit auf Lager zur Abgabe im Inland bereit gehalten") unterstellt, kann den Beschwerdeführer nicht in seinen Rechten verletzen.