Ein Beamter, der verpflichtet ist, die ihm zur Besorgung zugewiesenen (hoheitlichen) Verwaltungsaufgaben auf Grund der Gesetze wahrzunehmen, zeigt durch die Anstiftung einer ihm unterstellten Mitarbeiterin, auf einem für ein anhängiges behördliches Verwaltungsverfahren benötigten Formular (neben dessen Ausfüllung) die Unterschrift für den Antragsteller in diesem Verfahren zu fälschen, ein derart bedenkliches charakterliches und moralisches Verhalten, daß dadurch nicht nur sein eigenes Ansehen, sondern auch das der Beamtenschaft herabgesetzt und das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzmäßige Abwicklung behördlicher Verfahren im empfindlichen Ausmaß beeinträchtigt wird.