Bereits ein Hinweis auf die beabsichtigte Sanierung des von Eutrophierung bedrohten Teiches im Ansuchen um Ausnahmegenehmigung läßt mit hinreichender Deutlichkeit das öffentliche Interesse an einer Beseitigung einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit dieses eiches erkennen.