Nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 darf eine Ausnahmebewilligung zwingend schon dann nicht erteilt werden, wenn ein Vorhaben dem Räumlichen Entwicklungskonzept bzw der grundsätzlichen Planungsabsicht entgegensteht; ist das nicht der Fall, so liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie die Ausnahmebewilligung erteilt (Hinweis E 15.9.1994, 91/06/0060).Nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 darf eine Ausnahmebewilligung zwingend schon dann nicht erteilt werden, wenn ein Vorhaben dem Räumlichen Entwicklungskonzept bzw der grundsätzlichen Planungsabsicht entgegensteht; ist das nicht der Fall, so liegt es im Ermessen der Gemeinde, ob sie die Ausnahmebewilligung erteilt (Hinweis E 15.9.1994, 91/06/0060).