Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0352

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/04/0352

Entscheidungsdatum

29.05.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Ist die Gebarung eines nach dem VereinsG konstituierten Vereines mit dem Bemühen verbunden, Auslagen gering zu halten oder unter Umständen zu vermeiden, und im übrigen dahin ausgerichtet, Einnahmen durch Leistungen der Mitglieder oder durch Spenden lediglich in der Höhe der aus der Verwirklichung der ideellen Vereinszwecke zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen, so handelt es sich um ein Bestreben, welches von der Absicht, "einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen" , zu unterscheiden ist (Hinweis E 22.2.1980, 278/78, VwSlg 10048 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040352.X03

Im RIS seit

29.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1988040352_19900529X03

Rechtssatz für 92/04/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/04/0065

Entscheidungsdatum

19.05.1992

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 88/04/0352 3

Stammrechtssatz

Ist die Gebarung eines nach dem VereinsG konstituierten Vereines mit dem Bemühen verbunden, Auslagen gering zu halten oder unter Umständen zu vermeiden, und im übrigen dahin ausgerichtet, Einnahmen durch Leistungen der Mitglieder oder durch Spenden lediglich in der Höhe der aus der Verwirklichung der ideellen Vereinszwecke zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen, so handelt es sich um ein Bestreben, welches von der Absicht, "einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen" , zu unterscheiden ist (Hinweis E 22.2.1980, 278/78, VwSlg 10048 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040065.X03

Im RIS seit

19.05.1992

Dokumentnummer

JWR_1992040065_19920519X03

Rechtssatz für 2010/06/0207

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 18427 A/2012

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2010/06/0207

Entscheidungsdatum

31.05.2012

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/17/0871 E 24. Februar 2014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0352 E 29. Mai 1990 RS 3

Stammrechtssatz

Ist die Gebarung eines nach dem VereinsG konstituierten Vereines mit dem Bemühen verbunden, Auslagen gering zu halten oder unter Umständen zu vermeiden, und im übrigen dahin ausgerichtet, Einnahmen durch Leistungen der Mitglieder oder durch Spenden lediglich in der Höhe der aus der Verwirklichung der ideellen Vereinszwecke zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen, so handelt es sich um ein Bestreben, welches von der Absicht, "einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen" , zu unterscheiden ist (Hinweis E 22.2.1980, 278/78, VwSlg 10048 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2010060207.X07

Im RIS seit

04.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2018

Dokumentnummer

JWR_2010060207_20120531X07