Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/01/1022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/01/1022

Entscheidungsdatum

31.05.1995

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Selbst der Inhaber eines Kiosks, in dessen Nähe sich ein überwiegend von Gastarbeitern frequentierter Gasthausbetrieb befindet, ist außerhalb dieses Kiosks keinen Gefahren ausgesetzt, die signifikant das Sicherheitsrisiko überstiegen, dem jedermann ausgesetzt ist, der als Kraftfahrer oder Fußgänger genötigt ist, des Nachts abgelegene Bereiche des Stadtgebiets zu durchqueren (Hinweis E 21.4.1982, 3879/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992011022.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012

Dokumentnummer

JWR_1992011022_19950531X02