Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/01/0852

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/01/0852

Entscheidungsdatum

09.09.1993

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Hat der Einbürgerungswerber während seines im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits zwanzig Jahre andauernden Aufenthaltes in Österreich insgesamt zweimal Verhalten gesetzt, die zur Bestrafung wegen Übertretung verwaltungsrechtlicher Vorschriften geführt haben, kann nicht von einer Häufigkeit der Begehung von Verwaltungsübertretungen gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010852.X02

Im RIS seit

25.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1992010852_19930909X02