Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1993

Geschäftszahl

92/01/0852

Rechtssatz

Hat der Einbürgerungswerber während seines im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits zwanzig Jahre andauernden Aufenthaltes in Österreich insgesamt zweimal Verhalten gesetzt, die zur Bestrafung wegen Übertretung verwaltungsrechtlicher Vorschriften geführt haben, kann nicht von einer Häufigkeit der Begehung von Verwaltungsübertretungen gesprochen werden.