Verwaltungsgerichtshof
09.09.1993
92/01/0852
Hat der Einbürgerungswerber während seines im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits zwanzig Jahre andauernden Aufenthaltes in Österreich insgesamt zweimal Verhalten gesetzt, die zur Bestrafung wegen Übertretung verwaltungsrechtlicher Vorschriften geführt haben, kann nicht von einer Häufigkeit der Begehung von Verwaltungsübertretungen gesprochen werden.