Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/01/0485

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/01/0485

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anforderung an den vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Waffen erschöpft sich nicht in der Sicherung der Waffe vor dem Zugriff Unbefugter; es liegt auf der Hand, daß auch ein unvorsichtiger und unsachgemäßer Umgang mit Waffen durch den Berechtigten selbst eine iSd Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, WaffG gegen die Annahme der Verläßlichkeit sprechende Tatsache darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010485.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1992010485_19920520X03