Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/01/0306

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/01/0306

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Wenn jemand aus Anlaß eines Verhaltens (hier Gewährung von Unterschlupf für Terroristen) von der Polizei festgenommen wird und einige Tage festgehalten, befragt und in weiterer Folge wiederholt kontrolliert wird, kann darin noch nicht eine gegen ihn aus Konventionsgründen gerichtete Maßnahme erblickt werden, die begründete Furcht vor weiterer Verfolgung rechtfertigen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010306.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1992010306_19920520X02