Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Geschäftszahl

92/01/0306

Rechtssatz

Wenn jemand aus Anlaß eines Verhaltens (hier Gewährung von Unterschlupf für Terroristen) von der Polizei festgenommen wird und einige Tage festgehalten, befragt und in weiterer Folge wiederholt kontrolliert wird, kann darin noch nicht eine gegen ihn aus Konventionsgründen gerichtete Maßnahme erblickt werden, die begründete Furcht vor weiterer Verfolgung rechtfertigen würde.