Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/16/0044

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

91/16/0044

Entscheidungsdatum

22.10.1992

Index

L82000 Bauordnung
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes im Sinne des Paragraph 9, Absatz 2, deutsches BewG (gleichlautend: Paragraph 10, Absatz 2, BewG) sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind. Beispiele hiefür sind bei einem Grundstück: Die Grundstückslage, die Art und das Maß der tatsächlichen und baurechtlich zulässigen Nutzungen des Grundstückes, die Grundstücksgröße, die Grundstücksgestaltung, die Bodenbeschaffenheit, der Erschließungszustand, das Alter, der Bauzustand sowie die Verwendungsmöglichkeit der Gebäude und dergleichen; auch eine baupolizeiliche Auflage ist eine Last, die mit der Beschaffenheit des Grundstückes zusammenhängt und daher bei der Ermittlung des gemeinen Wertes zu berücksichtigen ist (Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögenssteuergesetz, Kommentar 15, Randziffer 3 zu Paragraph 9, BewG).

Schlagworte

Auflagen BauRallg7 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160044.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1991160044_19921022X02