Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/14/0176

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/14/0176

Entscheidungsdatum

06.10.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde kann nicht als unschlüssig angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der auch vom Abgabepflichtigen nicht bestrittenen Tatsachen als erwiesen annimmt, daß der Abgabepflichtige neben den erst vom Prüfer vorgefundenen Sparbüchern und Wertpapieren über weitere Sparbücher oder Wertpapierdepots verfügt, weil die Herkunft der auf den Sparbüchern bzw dem Wertpapierdepot veranlagten erheblichen Geldbeträge im konkreten Fall weder durch erklärte noch durch von der Abgabenbehörde geschätzte Einnahmen eine Erklärung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140176.X03

Im RIS seit

06.10.1992

Dokumentnummer

JWR_1991140176_19921006X03