Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
93/15/0234
Entscheidungsdatum
18.05.1995
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0118 4
(hier: Unkenntnis hinsichtlich der Verpflichtung zur Berichtgung
des Vorsteuerabzuges gem § 16 Abs 1 UStG 1972 bei Änderung der
Bemessungsgrundlage).
Stammrechtssatz
Die Unkenntnis der Steuerpflicht von Einnahmen bewirkt keine Unbilligkeit der Einhebung der Abgabenschuld, zumal die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150234.X05
Dokumentnummer
JWR_1993150234_19950518X05