Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13689 A/1992
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
91/12/0064
Entscheidungsdatum
29.07.1992
Index
70/06 Schulunterricht
Norm
SchUG 1986 §13;
SchUG 1986 §51 Abs3;
SchulveranstaltungsV 1974 §2 Abschn3;
SchulveranstaltungsV 1974 AnlC Z3;
Rechtssatz
Eine zeitliche Begrenzung der Aufsichtspflicht des mit der Leitung der Schullandwoche betrauten Lehrers ist den gesetzlichen Bestimmungen ebensowenig zu entnehmen wie den darauf beruhenden Bestimmungen der SchulveranstaltungsV 1974. Die Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Schulveranstaltungen erfordert geradezu eine verantwortliche Leitung und die damit verbundene Aufsicht über die an der Veranstaltung teilnehmenden Schüler während der Dauer der Schulveranstaltung, die nur als solche durch ein zeitliches Höchstausmaß begrenzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120064.X02
Im RIS seit
21.12.2001
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1991120064_19920729X02