Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/10/0209

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

91/10/0209

Entscheidungsdatum

15.06.1992

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Selbst wenn man davon ausgeht, daß das Kauen und Essen eines Ballaststoff-Früchtewürfels, der die Aufrechterhaltung einer problemlos funktionierenden Verdauung zum Ziel hat, einen Genuß darstellt, so mag auf diese Weise zum einen allenfalls das Interesse potentieller Konsumenten geweckt oder auch verstärkt werden, zum anderen jenen, die sich zur Einnahme des Mittels entschlossen haben, eine solche erleichtert werden, ändert aber nichts an der primären Bestimmung des Produktes zur Verdauungsregelung (Hinweis E 22.12.1986, 86/10/0183), was zu seiner Einstufung als Arzneimittel iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, AMG führen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100209.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1991100209_19920615X05