Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
91/06/0184
Entscheidungsdatum
23.01.1992
Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
Norm
BauO Tir 1989 §7 Abs5 litb;
Rechtssatz
Entsteht durch die beabsichtigte Bauführung ein Gebäudeteil, der sich sowohl von einem offenem Balkon als auch von einem Erker in grundlegender Weise unterscheidet, kann auch von einem ähnlichen Bauteil iSd § 7 Abs 5 litb Tir BauO nicht die Rede sein.Entsteht durch die beabsichtigte Bauführung ein Gebäudeteil, der sich sowohl von einem offenem Balkon als auch von einem Erker in grundlegender Weise unterscheidet, kann auch von einem ähnlichen Bauteil iSd Paragraph 7, Absatz 5, litb Tir BauO nicht die Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060184.X04
Dokumentnummer
JWR_1991060184_19920123X04