Verwaltungsgerichtshof
23.01.1992
91/06/0184
Entsteht durch die beabsichtigte Bauführung ein Gebäudeteil, der sich sowohl von einem offenem Balkon als auch von einem Erker in grundlegender Weise unterscheidet, kann auch von einem ähnlichen Bauteil iSd Paragraph 7, Absatz 5, litb Tir BauO nicht die Rede sein.