Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1992

Geschäftszahl

91/06/0184

Rechtssatz

Entsteht durch die beabsichtigte Bauführung ein Gebäudeteil, der sich sowohl von einem offenem Balkon als auch von einem Erker in grundlegender Weise unterscheidet, kann auch von einem ähnlichen Bauteil iSd Paragraph 7, Absatz 5, litb Tir BauO nicht die Rede sein.