Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14017 A/1994
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
93/06/0096
Entscheidungsdatum
17.03.1994
Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
Norm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;
BauRallg;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 17. März 1994, 93/06/0132
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/06/0143 5
Stammrechtssatz
Die Behauptung, der Bauantrag sei mit den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes und des Flächenwidmungsplanes nicht vereinbar, in Verbindung mit einer geltend gemachten Gesundheitsgefährdung durch Immissionen, schließt jedenfalls das (weniger weitreichende) Begehren auf Festsetzung größerer Seitenabstände gemäß § 6 Abs 10 Vlbg BauG wegen unzumutbarer Belästigung mit ein, können doch das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen, denen durch Festsetzung eines größeren Abstandes im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr gesteuert werden kann, durchaus auch zur Versagung der Baubewilligung führen (Hinweis: E 14.1.1987, 86/06/0194, VwSlg 12373 A/1987).Die Behauptung, der Bauantrag sei mit den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes und des Flächenwidmungsplanes nicht vereinbar, in Verbindung mit einer geltend gemachten Gesundheitsgefährdung durch Immissionen, schließt jedenfalls das (weniger weitreichende) Begehren auf Festsetzung größerer Seitenabstände gemäß Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG wegen unzumutbarer Belästigung mit ein, können doch das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigungen, denen durch Festsetzung eines größeren Abstandes im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr gesteuert werden kann, durchaus auch zur Versagung der Baubewilligung führen (Hinweis: E 14.1.1987, 86/06/0194, VwSlg 12373 A/1987).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche
Rechte BauRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060096.X07
Im RIS seit
03.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1993060096_19940317X07