Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/06/0011

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/06/0011

Entscheidungsdatum

26.01.1995

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein allfälliger Verfahrensmangel des Verwaltungsstrafverfahrens erster Instanz wird dann saniert, wenn der Beschuldigte aus dem in erster Instanz ergangenen Straferkenntnis ersehen konnte, welche Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden; er hat dann nämlich Gelegenheit, sich im Rahmen des gegen ihn geführten Verwaltungsstrafverfahrens im Wege der von ihm eingebrachten Berufung zu rechtfertigen (Hinweis Demmelbauer, Verwaltungsverfahren: Kann mangelndes Parteiengehör im Berufungsverfahren saniert werden? Österreichische Gemeindezeitung 1980, S 418 ff).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Allgemein Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991060011.X03

Im RIS seit

17.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2011

Dokumentnummer

JWR_1991060011_19950126X03

Rechtssatz für 2001/03/0191

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2001/03/0191

Entscheidungsdatum

06.09.2001

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/06/0011 E 26. Jänner 1995 RS 3

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Verfahrensmangel des Verwaltungsstrafverfahrens erster Instanz wird dann saniert, wenn der Beschuldigte aus dem in erster Instanz ergangenen Straferkenntnis ersehen konnte, welche Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden; er hat dann nämlich Gelegenheit, sich im Rahmen des gegen ihn geführten Verwaltungsstrafverfahrens im Wege der von ihm eingebrachten Berufung zu rechtfertigen (Hinweis Demmelbauer, Verwaltungsverfahren: Kann mangelndes Parteiengehör im Berufungsverfahren saniert werden ? Österreichische Gemeindezeitung 1980, S 418 ff).

Schlagworte

Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001030191.X03

Im RIS seit

07.12.2001

Dokumentnummer

JWR_2001030191_20010906X03