Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0268

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/04/0268

Entscheidungsdatum

25.02.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Enthält der angefochtene Bescheid keine wörtliche Anführung der einen Teil des Straftatbetandes bildenden Auflagen, durch die schon aus dem Spruch die Zuordnung des Tatverhaltens zu der Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird, so entspricht er insofern nicht dem Sprucherfordernis des Paragraph 44 a, lita VStG.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040268.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991040268_19920225X03