Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/04/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

91/04/0141

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
VwRallg;
  1. GewO 1973 § 77 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994
  2. GewO 1973 § 77 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1990
  3. GewO 1973 § 77 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988
  4. GewO 1973 § 77 gültig von 01.03.1987 bis 31.12.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 289/1986
  5. GewO 1973 § 77 gültig von 01.02.1982 bis 28.02.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 619/1981

Rechtssatz

Abgesehen von der Frage der erforderlichen "Bestimmtheit" der in Rede stehenden Auflage, ergibt sich aus der Anführung "... mittels geeigneter Maßnahmen (Abschrankung, Kette, Parkplatzwächter)" - im Gegensatz zu den Begründungsdarlegungen - aus dem objektiv zu betrachtenden Wortlaut dieser Auflagenvorschreibung nicht etwa in unzweifelhafter Weise, daß hiedurch als gleichwertig anzusehende Alternativauflagen zur Vorschreibung gelangten. Auch vermag der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen seiner nachprüfenden Kontrolle eine "Eignung" dieser Auflage im vordargestellten Sinn nicht zu erkennen, dies unter Hinweis darauf, daß hieraus nicht mit der nötigen Klarheit entnommen werden kann, inwiefern durch die angeführten Maßnahmen der Kundenparkplatz "vor der Benützung durch betriebsfremde Personen einschließlich solcher Kunden, welche die Betriebsanlage nicht der Art ihres Betriebes gemäß in Anspruch nehmen", zu sichern geeignet wäre. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang nicht in der erforderlichen Schlüssigkeit einsichtig, inwiefern durch die angeführten Maßnahmen - und zwar für sich allein oder in ihrer Gesamtheit gesehen - eine Sicherung von der Benützung durch "Kunden, welche die Betriebsanlage nicht der Art ihres Betriebes gemäß in Anspruch nehmen," überhaupt bzw in einer Weise erfolgen könnte, die die Überprüfung dieser Auflage durch die Behörde jederzeit und aktuell (Hinweis E 28.3.1989, 88/04/0200) ermöglichen würde.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991040141.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1991040141_19911210X06