Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/19/0318
Entscheidungsdatum
22.10.1990
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
ARG 1984 §1 Abs2 Z5;
Rechtssatz
Hat ein Filialleiter auf die Geschäftspolitik des gesamten Unternehmens, sohin auf die grundsätzlichen unternehmerischen Zielvorgaben, keinen maßgeblichen Einfluß, so schließt dies nicht die Einordnung dieses Filialleiters unter dem Begriff des "leitenden Angestellten" aus, da es sich bei einem solchen um einen Manager der "zweiten Ebene" handelt (Hinweis E 23.5.1989, 88/08/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190318.X02
Im RIS seit
22.10.1990
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013
Dokumentnummer
JWR_1990190318_19901022X02