Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/19/0282
Entscheidungsdatum
22.10.1990
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm
ARG 1984 §3 Abs1;
ARG 1984 §7 Abs1;
VStG §6;
Rechtssatz
Für die vom Arbeitgeber geforderte Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des § 3 Abs 1 und des § 7 Abs 1 ARG einerseits und die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber andererseits bietet die Rechtslage keinen Anhaltspunkt.Für die vom Arbeitgeber geforderte Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Paragraph 3, Absatz eins und des Paragraph 7, Absatz eins, ARG einerseits und die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitgeber andererseits bietet die Rechtslage keinen Anhaltspunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190282.X03
Im RIS seit
22.10.1990
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013
Dokumentnummer
JWR_1990190282_19901022X03