Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6581 F/1991
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/16/0203
Entscheidungsdatum
14.02.1991
Index
35/02 Zollgesetz
Norm
ZollG 1988 §43 Abs1;
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 446;
Rechtssatz
Wird die (weitere) Verwendung einer auf Antrag einer Partei verzollten Ware im Zollgebiet durch eine Beschränkung öffentlichen Rechtes unmöglich gemacht, dann ist eine nachträgliche Vergütung der bereits entrichteten Eingangsabgaben mangels Erfüllung der in § 43 Abs 1 zweiter Halbsatz ZollG 1988 normierten Tatbestandsmerkmale der "Unbrauchbarkeit" oder des "Schadens" rechtens ausgeschlossen.Wird die (weitere) Verwendung einer auf Antrag einer Partei verzollten Ware im Zollgebiet durch eine Beschränkung öffentlichen Rechtes unmöglich gemacht, dann ist eine nachträgliche Vergütung der bereits entrichteten Eingangsabgaben mangels Erfüllung der in Paragraph 43, Absatz eins, zweiter Halbsatz ZollG 1988 normierten Tatbestandsmerkmale der "Unbrauchbarkeit" oder des "Schadens" rechtens ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160203.X03
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
JWR_1990160203_19910214X03