Stimmt das wirtschaftliche Eigentum mit dem zivilrechtlichen nicht überein, so ist für die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen das wirtschaftliche Eigentum maßgebend (Hinweis
Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 15 zu § 2).Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, Textziffer 15 zu Paragraph 2,).