Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen des Pensionsfonds des Vlbg Landtages geltend gemachten Anspruch. Auch besteht zwischen den Voraussetzungen nach § 5 Abs 3 erster Satz der Satzungen und den Bestimmungen der ASVG für die Berufsunfähigkeitspension schon im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen kein Vorfrageverhältnis.Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension nach dem ASVG ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den nach Paragraph 5, Absatz 3, erster Satz der Satzungen des Pensionsfonds des Vlbg Landtages geltend gemachten Anspruch. Auch besteht zwischen den Voraussetzungen nach Paragraph 5, Absatz 3, erster Satz der Satzungen und den Bestimmungen der ASVG für die Berufsunfähigkeitspension schon im Hinblick auf die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen kein Vorfrageverhältnis.