Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/11/0043

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

90/11/0043

Entscheidungsdatum

12.02.1991

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Schon die Lebenserfahrung läßt erkennen, daß angesichts der Größe von 30 ha des von der Schwester des Wehrpflichtigen und ihres Ehemannes bewirtschafteten Hofes sowie der Notwendigkeit der Betreuung eines Kleinkindes eine Mithilfe im Betrieb der Eltern nur fallweise und in einem sehr beschränkten Umfang erwartet werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110043.X02

Im RIS seit

12.02.1991

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1990110043_19910212X02