Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
90/11/0043
Entscheidungsdatum
12.02.1991
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Norm
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;
Rechtssatz
Schon die Lebenserfahrung läßt erkennen, daß angesichts der Größe von 30 ha des von der Schwester des Wehrpflichtigen und ihres Ehemannes bewirtschafteten Hofes sowie der Notwendigkeit der Betreuung eines Kleinkindes eine Mithilfe im Betrieb der Eltern nur fallweise und in einem sehr beschränkten Umfang erwartet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110043.X02
Im RIS seit
12.02.1991
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012
Dokumentnummer
JWR_1990110043_19910212X02