Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/10/0121

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

90/10/0121

Entscheidungsdatum

27.02.1995

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Hat die Partei innerhalb der ihr von der Behörde eingeräumten Frist eine Stellungnahme zu einem im betreffenden Verfahren eingeholten Gutachten abgegeben und darin weitere Stellungnahmen nicht angekündigt, so stellt es keinen Verfahrensfehler dar, wenn die Behörde vor Ablauf der Stellungnahmefrist den Bescheid erläßt.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1990100121.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1990100121_19950227X04