Für die Frage der Unvermeidlichkeit einer mündlichen Verhandlung iSd § 66 Abs 2 AVG ist gleich, ob eine kontradiktorische Verhandlung oder nur eine Vernehmung erforderlich ist (Hinweis E 23.5.1985, 84/08/0085).Für die Frage der Unvermeidlichkeit einer mündlichen Verhandlung iSd Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist gleich, ob eine kontradiktorische Verhandlung oder nur eine Vernehmung erforderlich ist (Hinweis E 23.5.1985, 84/08/0085).