Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/07/0104

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

90/07/0104

Entscheidungsdatum

11.12.1990

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wenn sich auch die Anordnung nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG in dem Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung zu erschöpfen hat, darf jener doch unter Bedachtnahme auf die (nach fachlichem Urteil) derzeit bestehenden Möglichkeiten weder tatsächlich undurchführbar noch darf seine (fristgerechte) Erfüllung notwendigerweise von gesetzwidrigen Vorgängen (etwa durch eine Beseitigung auf eine verbotene Weise) begleitet sein.

Schlagworte

Spruch und Begründung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070104.X08

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010

Dokumentnummer

JWR_1990070104_19901211X08