Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1256/72

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1256/72

Entscheidungsdatum

20.02.1973

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y14378;

Rechtssatz

Die Begründungspflicht erstreckt sich nicht nur auf Erwägungen, die aus Tatsachen gezogen werden, die im Ermittlungsverfahren mit Zuziehung der Parteien festgestellt worden sind, sondern auch auf Schlüsse aus Tatsachen, die zwar der Behörde offenkundig sind, von denen aber nicht von vornherein angenommen werden kann, daß sie auch den Parteien offenkundig sein müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001256.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1972001256_19730220X03

Rechtssatz für 90/04/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

13

Geschäftszahl

90/04/0265

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/04/0268

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1256/72 E 20. Februar 1973 RS 3

Stammrechtssatz

Die Begründungspflicht erstreckt sich nicht nur auf Erwägungen, die aus Tatsachen gezogen werden, die im Ermittlungsverfahren mit Zuziehung der Parteien festgestellt worden sind, sondern auch auf Schlüsse aus Tatsachen, die zwar der Behörde offenkundig sind, von denen aber nicht von vornherein angenommen werden kann, daß sie auch den Parteien offenkundig sein müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040265.X13

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013

Dokumentnummer

JWR_1990040265_19930427X13

Rechtssatz für 93/07/0102

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

93/07/0102

Entscheidungsdatum

18.02.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1256/72 E 20. Februar 1973 RS 3

Stammrechtssatz

Die Begründungspflicht erstreckt sich nicht nur auf Erwägungen, die aus Tatsachen gezogen werden, die im Ermittlungsverfahren mit Zuziehung der Parteien festgestellt worden sind, sondern auch auf Schlüsse aus Tatsachen, die zwar der Behörde offenkundig sind, von denen aber nicht von vornherein angenommen werden kann, daß sie auch den Parteien offenkundig sein müssen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993070102.X09

Im RIS seit

07.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1993070102_19940218X09