Das Recht zur Erhebung einer Berufung gegen einen erstinstanzlichen Abgabenbescheid ist nicht an das Vorhandensein einer materiellrechtlichen Grundlage für den bekämpften Bescheid geknüpft. Ein Rechtsmittel dient vielmehr auch dazu, bei Fehlen einer solchen Grundlage die Aufhebung oder Änderung des erstinstanzlichen Bescheides zu erwirken.